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pikto  Allgemeine Geschäftsbedinugen

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden/der Kundin und dem Unternehmer gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie vom Unternehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen einheitlichen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist ein Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen sowie deren Vergütung festgehalten werden (Leistungsverzeichnis). Die Angebote des Unternehmers sind freibleibend. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers als angenommen, sofern der Unternehmer nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass er den Auftrag annimmt.

3. Leistung und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Unternehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Unternehmer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen des Unternehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Unternehmers. Alle dem Unternehmer erwachsenden Barauslagen sind von dem Kunden/der Kundin zu ersetzen. Kostenvoranschläge des Unternehmers sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird der Unternehmer auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde/die Kundin nicht binnen drei Tagen schriftlich widerspricht. Für alle Arbeiten des Unternehmers, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem Unternehmer eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde/die Kundin an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich dem Unternehmer zurückzustellen. Soferne nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien für PR-Agenturen.

4. Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen steht demUnternehmer ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand des Unternehmers für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält der Unternehmer nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen des Unternehmers, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum des Unternehmers; der Kunde/die Kundin ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Unternehmer auf Wunsch zurückzustellen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.

5. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Der Unternehmer und hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden/die Kundin bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden/die Kundin als auch auf dessen/deren Geschäftsverbindungen. Der Unternehmer kann nur schriftlich und von dem Kunden/der Kundin selbst, nicht aber von dessen/deren Erfüllungsgehilfen, von dieser Schweigepflicht entbunden werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen des Unternehmers (z.B. Ideen, Konzepte, Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Unternehmers. Der Kunde/die Kundin erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Unternehmer darf der Kunde/die Kundin die Leistungen des Unternehmers nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen des Unternehmers durch den Kunden/die Kundin sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmers und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers/der Urheberin zulässig. Für die Nutzung von Leistungen des Unternehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Unternehmers erforderlich. Dafür steht der Unternehmer dem Urheber/der Urheberin eine gesonderte Vergütung zu.

7. Kennzeichnung
Der Unternehmer ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf den Unternehmer und allenfalls auf den Urheber/die Urheberin hinzuweisen, ohne dass dem Kunden, der Kundin dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

8. Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen des Unternehmers sind von dem Kunden/der Kundin zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als genehmigt. Der Kunde/die Kundin wird insbesondere die rechtliche, v.a. die wettbewerbs und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Unternehmerleistungen überprüfen lassen. Der Unternehmer veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde/die Kundin zu tragen.

9. Termine
Der Unternehmer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden/die Kundin allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm/ihr gesetzlich zuständigen Rechte, wenn dem Unternehmer eine angemessene Nachfrist gewährt wurde. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Unternehmer. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmer. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei den KundInnen des Unternehmers – entbinden den Unternehmer jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

10. Zahlung
Rechnungen des Unternehmers sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozent p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmers. Der Kunde, die Kundin darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

11. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde/die Kundin hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Unternehmer schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch den Unternehmer zu. Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmers beruhen.

12. Haftung
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den vom Unternehmer vorgeschlagenen Leistungen ist ausdrücklich der Kunde/die Kundin verantwortlich. Insbesondere wird eine vom Unternehmer vorgeschlagene Maßnahe erst dann freigegeben, wenn der Kunde/die Kundin sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden/die Kundin erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet der Unternehmer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Der Kunde/die Kundin hat dem Unternehmer somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die dem Unternehmer entstehen.

13. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und dem Unternehmer und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
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